Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste

Schöffenwahl 2023

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

 

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

 

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

 

Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben.

 

Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise als Zusatz zu diesem Artikel.

 

Sie können Ihre Vorschläge bis zum 31.03.2023 schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben:

 

Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt,

Marktplatz 2,

97246 Eibelstadt,

Zimmer 0.05/0.06,

 

oder

 

bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

 

Wir benötigen folgende Angaben:

 

Familienname, Geburtsname, Vorname,

Geburtsdatum, Geburtsort, Straße, Hausnummer, Wohnort,

Beruf und

ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten.

 

Bewerbungsbögen erhalten Sie im Rathaus Ihrer Gemeinde, bei der Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt oder über die Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter: www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/.

 

Für Rückfragen stehen wir persönlich oder telefonisch zur Verfügung.

 

 

 

 

gez. Schenk

(Gemeinschaftsvorsitzender)

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