Leistungen von A - Z

Wochenmärkte; Informationen

Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.

Beschreibung

Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.

Verwandte Leistungen


Stand: 20.08.2021

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Herr Henneberger 09303 9061-28 Rathaus - Nr. 0.05 
Frau Wenninger 09303 9061-27 Rathaus - Nr. 0.06 
 


Weiterführende Links
weiterführender Artikel: Suchindex für Mitarbeiter erneuernWochenmärkte; Informationen



zurück   zurück

drucken nach oben