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Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt | Online: https://www.vgem-eibelstadt.de/
Verwaltung > Leistungen von A - Z
Bauplätze
Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Rechtsvorschriften
Verwandte Leistungen
Stand: 01.08.2021
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe
BayernPortal)
Folgende Ansprechpartner sind zuständig:
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|
Frau Kempe | 09303 9061-24 | Hauptstraße 20 - Nr. | |
Herr Mündlein | 09303 9061-15 | Hauptstraße 20 - Nr. | |
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