Leistungen von A - Z

Bauplätze

Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

Beschreibung

Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Rechtsvorschriften

Verwandte Leistungen


Stand: 01.08.2021

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Frau Kempe 09303 9061-24 Hauptstraße 20 - Nr. 
Herr Mündlein 09303 9061-15 Hauptstraße 20 - Nr. 
 


Weiterführende Links
weiterführender Artikel: Suchindex für Mitarbeiter erneuernBauland; Bereitstellung



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