Leistungen von A - Z

Veranstaltungsraum der Gemeinde; Beantragung der Nutzung

Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.

Beschreibung

Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsrau, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.

Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.

Kosten

Für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten können Gebühren erhoben werden.

Rechtsvorschriften


Stand: 20.08.2021

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Frau Weiß 09331 2726 Außenstelle Frickenhausen 
Frau Busch 09333 216 Außenstelle Sommerhausen 
Frau Roth 09333 214 Außenstelle Winterhausen 
Frau Knauer-Grüb 09303 9061-29 Rathaus - Nr. 1.02 
 

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