Leistungen von A - Z

Gemeindestraßen; Straßenbau

Der jeweilige Gemeinderat bzw. Stadtrat entscheidet im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, welche Straßen bzw. Wege gebaut bzw. unterhalten werden.

Aufgabenbeschreibung des Bayerischen Behördenwegweisers

Die Gemeinden sind Träger der Straßenbaulast für die Gemeindestraßen innerhalb des Gemeindegebiets.

Beschreibung

Die Gemeinden bauen und unterhalten die Gemeindestraßen innerhalb des Gemeindegebietes.

Nähere Informationen Ihrer Gemeinde zu Gemeindestraßen erhalten Sie von Ihrer Gemeinde.

Informationen zum Thema "Straßen- und Brückenbau in Bayern" finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (siehe "Weiterführende Links").

Rechtsvorschriften

Links

Verwandte Leistungen


Stand: 07.06.2021

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
N. N. 09303 9061-14 Hauptstraße 20 - 0.01 
Frau Lamprecht 09303 9061-25 Hauptstraße 20 - Nr. 
 


Weiterführende Links
weiterführender Artikel: Suchindex für Mitarbeiter erneuernGemeindestraßen; Straßenbau



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