Markt Frickenhausen - 1. Änderung des Bebauungsplanes Weingartenstraße westlich

Bauleitplanung Frickenhausen - 1. Bebauungsplanänderung "Weingartenstraße westlich"

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 13.06.2022 wurde der Aufstellungsbeschluss für die Bauleitplanung gefasst.

Der vom Büro Schlotz Architekten ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf einschließlich seiner Begründung nach § 13 a BauGB mit Datum vom 08.08.2022 wurde in der Marktgemeinderatssitzung am 08.08.2022 zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 2 BauGB angenommen und gebilligt.

 

Gleichzeitig wird der Änderungsentwurf gem. § 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Beteiligung und Stellungnahme vorgelegt.

 

Der vorgenannte Änderungsentwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom

 

14. September 2022 bis einschließlich 20. Oktober 2022

 

während den allgemeinen Dienststunden im Dienstzimmer 1.02 der VGem. Eibelstadt, Markplatz 2 (Rathaus), 97246 Eibelstadt aus und kann dort eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

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