Aus organisatorischen Gründen muss das Einwohnermeldeamt / Passamt / Standesamt bis auf Weiteres am Dienstagvormittag geschlossen bleiben.
Weitere Informationen siehe Anhang!
Aus aktuellem Anlass möchten wir auf Folgendes hinweisen:
Sofern Wasser aus einem (bestehenden) Brunnen entnommen wird, handelt es sich rechtlich um eine Gewässerbenutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Eine Gewässerbenutzung bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis nach §§ 8 und 10 WHG und Art. 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Bayern setzt auf Entbürokratisierung – Flächenmodell statt BundesmodellDas Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 entschieden, dass die Vorschriften zur Einheitsbewertung aufgrund der unterlassenen turnusmäßigen Aktualisierung nicht mit dem verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz vereinbar si
Zur Tierseuchenbekämpfung hat das Landratsamt Würzburg unten stehende Allgemeinverfügung für das Gebiet des Landkreises Würzburg erlassen (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Würzburg Nr. 32 vom 25.11.2022). Nähere Informationen finden Sie hier.
Im Juli 2012 haben sich die vier Städte Eibelstadt, Ochsenfurt, Marktbreit, Marktsteft, die fünf Märkte Frickenhausen a. Main, Randersacker, Sommerhausen, Winterhausen, Obernbreit und die drei Gemeinden Theilheim, Segnitz a. Main und Sulzfeld a. Main aus den Landkreisen Würzburg und Kitzingen zur In