Städtebauförderung
Maßnahmen der Städtebauförderung dienen der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen sowie der Umwelt in Städten, Märkten und Dörfern. Für die Beratung der unterfränkischen Kommunen und die Bewilligung von Fördermitteln im Regierungsbezirk ist die Regierung von Unterfranken, Sachgebiet Städtebau, zuständig.
Ansprechpartner für Eigentümer, die Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen in den Maßnahmengebieten durchführen wollen, ist die jeweilige Stadt oder Gemeinde. Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.
Bitte beachten Sie den Ablauf bei der Antragsstellung, welchen Sie unter "Weiterführende Links" finden.
Gemeinden in der Städtebauförderung
Die Stadt Eibelstadt, der Markt Frickenhausen a.Main und der Markt Sommerhausen wurden in ein Städtebauförderungsprogramm von der Regierung von Unterfranken aufgenommen.
Der Markt Winterhausen ist aktuell nicht in der Städtebauförderung aktiv.
Wählen Sie Ihre Gemeinde aus und Sie erhalten Informationen zu den Sanierungsgebieten, Bauberatungen, Gestaltungssatzungen und kommunalen Förderprogrammen.
Weiterführende Links
Gestaltungssatzung
Die Stadt Eibelstadt hat Ihr Gestaltungshandbuch mit Gestaltungs- und Erhaltungssatzung und kommunalem Förderprogramm „Altort Stadt Eibelstadt“ überarbeitet. Die dazugehörigen Unterlagen sowie die novellierte Fassung vom 25.07.2023 finden Sie hier:
Der Markt Frickenhausen hat seine Gestaltungssatzung überarbeitet. Die Änderung liegt in der Zeit vom 19.07.2024 bis 20.08.2024 öffentlich aus. Die dazugehörigen Unterlagen finden Sie hier: