Bürgerbüro und Standesamt
Bei Bezug einer Wohnung sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) anzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Familien mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt.
Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen von ihrem gesetzlichen Vertreter angemeldet werden. Wird die Wohnung eines Personensorgeberechtigten bezogen, genügt es, wenn dieser die Anmeldung vornimmt.
Kontaktaufnahme unter folgender Mailadresse möglich:
Meldeamt@vgem-eibelstadt.de
Weiterführende Links
- Ausweise und Dokumente
Reisepass, Personalausweis und Führerschein – das sind nur einige der Ausweise, die deutsche Staatsangehörige erhalten können. Daneben informieren wir Sie auch über Nachweise, Beglaubigungen, Urkunden und sonstige Dokumente. - Umzug
Sie planen in nächster Zeit einen Umzug – sei es innerhalb der Gemeinde oder vielleicht sogar ins Ausland? Eine gute Planung ist unerlässlich. Wir bieten Ihnen erste Anhaltspunkte, was Sie dabei beachten sollten.
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