Bewohnerparken
Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt haben teilweise Haltverbotszonen erlassen, in welchen das Parken nur in den markierten Flächen zulässig ist.
Ausgenommen hiervon sind die Inhaber eines Bewohnerparkausweises. Mehr Informationen erhalten Sie in den Merkblättern zum Bewohnerparken.
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