Markt Frickenhausen – Einbeziehungssatzung Mönchshof

Bauleitplanung Frickenhausen - Verfahren zum Erlass der Einbeziehungssatzung Mönchshof 

Wappen Frickenhausen

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 29. 01. 2024 den Erlass der Einbeziehungssatzung "Mönchshof für das Grundstück Fl. Nr. 1294/1 beschlossen.

Der vom Architekturbüro Laudenbach ausgearbeitete Entwurf vom 12. 07. 2024 lag gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 20 08 2024 - 23. 09. 2024 öffentlich aus. Des Weiteren wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt.

Im Rahmen der Abwägungsbeschlüsse wurde der Satzungsentwurf angepasst. Aufgrund der notwendigen Überprüfung des Artenschutzes und die Aufbereitung der Eingriffsregelung im Plangebiet musste der Entwurf erneut öffentlich ausgelegt werden und die Träger öffentlicher Belange nochmal am Verfahren beteiligt werden. Diese erfolgte vom 07.04.2025 - 12.05.2025. Im Anschluss an die erneute Beteiligung erfolgten noch redaktionelle, textliche Änderungen des Entwurfs. Eine erneute Beteiligung war nicht erforderlich, da die Grundzüge der Planung nicht betroffen waren.

Dem Marktgemeinderat liegt nun der finale Entwurf der Einbeziehungssatzung "Mönchshof samt Anlagen mit Datum vom 03. 06. 2025 vor.

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