Markt Sommerhausen - 12. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 1 mit Veränderungssperre
Bauleitplanung Sommerhausen - Verfahren zur 12. Änderung des Bebauungsplanes "Nummer 1" mit Veränderungssperre

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 26.03.2026 wurde der Satzungsbeschluss für die 12. Änderung des Bebauungsplanes "Nr. 1" gefasst.
Der Flächennutzungsplan des Marktes Sommerhausen wird für den Geltungsbereich Bebauungsplanes gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) auf dem Wege der Berichtigung angepasst.

