Eibelstadt - Sonderabschreibung in Sanierungsgebieten - Steuerliche Vorteile nutzen

Die Stadt Eibelstadt hat im Frühjahr 2018 ein förmliches Sanierungsgebiet festgelegt.

In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten sind bestimmte bauliche Maßnahmen an Gebäuden nach §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerlich zu begünstigen. Die Haus- und Wohnungseigentümer haben die Möglichkeit erhöhte Absetzungen für derartige Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Dazu wird eine schriftliche Bescheinigung der Stadt Eibelstadt benötigt. Um diese Bescheinigung zu erhalten, ist vor Maßnahmenbeginn eine schriftliche Vereinbarung mit der Stadt Eibelstadt abzuschließen.

Für die steuerlichen Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt bzw. an Ihren persönlichen Steuerberater.

Bezüglich des Verfahrens zum Erhalt der Bescheinigung der Stadt Eibelstadt wenden Sie sich bitte vor Beginn der Maßnahme an die Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt, Marktplatz 2, 97246 Eibelstadt. Als Ansprechpartner steht Herr Schmidt unter Tel. 09303/9061-30 zur Verfügung.

Link zur Sanierungssatzung und Begründung:
https://www.vgem-eibelstadt.de/Stadt-Eibelstadt-Satzungen-und-Verordnungen.o294.html

Link Einkommensteuergesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7h.html