Installateurverzeichnis

In § 11 Abs. 4 der jeweiligen Wasserabgabesatzung unserer Mitgliedsgemeinden heißt es wie folgt:

„Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch die Gemeinde oder durch ein Installationsunternehmen erfolgen, das in ein Installateurverzeichnis der Gemeinde oder eines anderen Wasserversorgungsunternehmens eingetragen ist. Die Gemeinde ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.“

Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt führen selber kein Installateurverzeichnis. Stattdessen wird auf das Installateurverzeichnis der Mainfranken Netze GmbH verwiesen.

Dieses ist auf der nachfolgenden Homepage in der Rubrik „Installateure“ und dort unter „Gas / Wasser“ zu finden: